Adjektiv
Viele verschiedene Farben habend.
Etwas, das bunt ist, hat viele verschiedene Farben und ist nicht nur einfarbig. Es ist das Gegenteil von schwarz-weiß oder grau.
Entsprechend bunt sieht auch ihr Zimmer aus.
Schlussendlich fliegt er aber als wunderschöner, bunter Schmetterling davon.
Wenn man aber genauer hinguckt, ist die Auswahl an Lebensmitteln ziemlich bunt.
Wow da steckt aber viel Photoshop drin, so bunt wie das Bild ist.
Damit kann man Feinwäsche und auch Buntes super sauberbekommen.
Und auf dem Rückweg bringen sie die bunten Eier als Souvenir mit.
So bunt sind meistens nur die Männchen.
Aber auch bunt gemusterte Baumwollstoffe sind toll.
Kim, ist gar nicht so bunt bei dir, wie in deren Videos.
Es war viel zu bunt und viel zu hell.
Natürlich ist so ein Schmetterling knallbunt.
Es gibt Papier in allen Farben, Spielzeug ist bunt und auch der Lack von Autos.
Ich bekomme meine Haare dauerhaft bunt gefärbt.
Sieben Millionen Zapfen lassen uns bei Licht die Welt bunt sehen.
Und alles war dann aber irgendwie trotzdem bunt und neu und aufregend.
Sie waren meist reich bemalt und bunt geschmückt.
Adjektiv
Abwechslungsreich, vielfältig.
Etwas ist bunt, wenn es abwechslungsreich und vielfältig ist. Es gibt viele verschiedene Dinge oder Möglichkeiten.
Es ist also eine bunt zusammengesetzte Gruppe.
Ja. Der Chef ist ja sehr bunt und sehr auffällig, auf seine Art.
Weil das Leben ist bunt und es hat viele Facetten.
Da drin ist alles, das ist ja bunt gemixt.
Wer die Rituale nicht kennt, schaut einfach dem bunten Durcheinander zu.
Also, meine Familie ist auch sehr bunt und sehr weit verstreut.
Die Musik ist ganz bunt gemischt. Geht wirklich durch alle Sparten.
Das Publikum ist bunt gemischt.
Und bunt geht's nicht nur bei den Themen ab, sondern auch bei Krogi.
Das war alles bunt gemixt, und ich musste dann eine Art Urinprobe abgeben.
Adjektiv
Auffällig, extravagant.
Wenn jemand bunt ist, dann ist er auffällig und extravagant in seinem Verhalten oder Aussehen.
Ja. Der Chef ist ja sehr bunt und sehr auffällig, auf seine Art.